Entsteht durch Ausfuhren, Lieferungen zu ermäßigten Sätzen oder Umsätze mit Steuerabzug ein Erstattungsanspruch, ist der Bestätigungsbericht eines vereidigten Finanzberaters einer der Wege, ihn ohne Sicherheitsleistung und ohne langwierige Betriebsprüfung zu erhalten.
Bevor wir den Bericht erstellen, prüfen wir Ihre Erstattungsakte Beleg für Beleg. Fehlende oder riskante Unterlagen werden so erkannt, bevor sie das Finanzamt erreichen.
Umfang der Arbeit
In jedem Mandat behandeln wir die folgenden Bereiche, abgestimmt auf die Struktur Ihres Unternehmens.
- 01
Erstattungsanträge aus der Ausfuhrbefreiung
- 02
Erstattungen aus Umsätzen zu ermäßigten Sätzen
- 03
Erstattungen aus Umsätzen mit Steuerabzug
- 04
Erstellung und Prüfung der Vorsteuerlisten
- 05
Bewertung von Risiken aus Eingangsbelegen und Lieferanten
- 06
Erstellung des Berichts und Begleitung der Erstattung
So arbeiten wir
- 01
Vorprüfung
Wir bestimmen Art, Zeiträume und Höhe der Erstattung und senden Ihnen die Belegliste.
- 02
Belegprüfung
Wir gleichen Ausgangs- und Eingangsbelege, Zoll- und Zahlungsnachweise einzeln ab.
- 03
Lücken schließen
Festgestellte Lücken schließen wir vor der Berichtserstellung gemeinsam mit Ihnen.
- 04
Bericht und Begleitung
Wir erstellen den Bericht und begleiten das Verfahren bis zur Erstattung.
Für wen
Exporteure und Hersteller, Unternehmen mit Umsätzen zu ermäßigten Sätzen sowie Unternehmen mit Lieferungen oder Leistungen, die dem Steuerabzug unterliegen.