Die Vollbestätigung ist die Prüfung und Bestätigung der Körperschaftsteuererklärung sowie der zugrunde liegenden Bücher, Aufzeichnungen und Belege durch einen vereidigten Finanzberater (YMM). Da es sich nicht um eine einmalige Kontrolle zum Jahresende handelt, begleiten wir Ihre Buchführung über das ganze Jahr, sodass mögliche Fehler vor der Abgabe auffallen, solange sie noch leicht zu korrigieren sind.
Der Bestätigungsbericht ergänzt Ihre Erklärung um die Unterschrift eines unabhängigen Berufsträgers. Diese Unterschrift zeigt der Finanzverwaltung ebenso wie Banken, Gesellschaftern und Investoren, dass Ihre Angaben belastbar sind.
Umfang der Arbeit
In jedem Mandat behandeln wir die folgenden Bereiche, abgestimmt auf die Struktur Ihres Unternehmens.
- 01
Erstellung des Bestätigungsvertrags und Mitteilung an das Finanzamt
- 02
Laufende Prüfung von Büchern, Aufzeichnungen und Belegen
- 03
Prüfung der Erlös- und Aufwandsbuchungen
- 04
Prüfung von Bewertung, Abschreibungen und Rückstellungen
- 05
Unterzeichnung der Körperschaftsteuererklärung
- 06
Erstellung und fristgerechte Einreichung des Bestätigungsberichts
So arbeiten wir
- 01
Erstgespräch
Wir besprechen Struktur, Tätigkeit und Vorjahreserklärungen Ihres Unternehmens.
- 02
Vertrag
Wir halten den Umfang schriftlich fest und teilen den Vertrag dem Finanzamt mit.
- 03
Laufende Prüfung
Wir prüfen Ihre Unterlagen in vereinbarten Abständen und teilen Ergebnisse zeitnah mit.
- 04
Bericht und Abgabe
Wir unterzeichnen die Erklärung und reichen den Bestätigungsbericht fristgerecht ein.
Für wen
Unternehmen, die gesetzlich der Vollbestätigung unterliegen, sowie Unternehmen in Wachstums-, Finanzierungs- oder Gesellschafterwechselphasen, die ihre Erklärungen unabhängig prüfen lassen möchten.